Allgemeines 1
Sämtliche
Lieferungen, Leistungen, Angebote, Vertragsabschlüsse etc. von Fa.Josef
Fössl Automatenprofi Unterland, Lofererstr.19, 6322 Kirchbichl,
Österreich, (im folgenden Automatenprofi genannt) erfolgen Aufgrund der
vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (im
folgenden„AGB“ genannt) und diese gelten für sämtliche – auch zukünftige
– Rechtsgeschäfte als Rahmenbedingungen. Entgegenstehende oder von
diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Vertragspartner
(im folgenden „Kunde“ genannt) werden nicht anerkannt, es sei denn es
liegt die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung zu deren
Inkraftsetzung vor – Vertragserfüllungshandlungen durch Automatenprofi
gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen
abweichenden Vertragsbedingungen. Mitarbeiter die nicht der
Geschäftsführung von Automatenprofi angehören sind unter keinen
Umständen berechtigt, mit dem Kunden von diesen AGB abweichende
Vereinbarungen mündlich oder schriftlich zu treffen.
Vertragsverhältnis
Schriftliche
Mitteilungen, Anbote und Bestellungen (auch mittels Telefax oder
E-Mail) des Kunden an Automatenprofi gelten als Angebot zum
Vertragsabschluß und sind für diesen auch ohne Annahmeerklärung durch
Automatenprofi für zumindest 3 Monate verbindlich. Der Vertrag gilt als
geschlossen, wenn wir die schriftliche Auftragsbestätigung versendet
haben oder die Lieferung tatsächlich durchgeführt wird.
Angebote von
Automatenprofi erfolgen schriftlich (auch mittels Telefax oder E-Mail)
und Automatenprofi ist 14 Tage ab Absendung an dieses Angebot gebunden.
Anbote verstehen sich immer exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der
Kunde kann dieses Angebot schriftlich (auch mittels Telefax oder
E-Mail) annehmen.
Lieferfristen sind unverbindlich, Fixgeschäfte und
verbindliche Liefertermine bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn Automatenprofi selbst
nicht rechtzeitig von ihren Lieferanten beliefert wird, bei höherer
Gewalt, Arbeitsunfällen, insbesondere Streik und Aussperren, sowie
weiteren von Automatenprofi nicht zu vertretenden Umständen.
Preise
Alle
von Automatenprofi genannten Preise sind freibleibend und verstehen
sich exklusive der jeweils gesondert ausgewiesenen Versandkosten, Spesen
und Versicherungskosten, in Euro und pro Einheit.
Maßgebend sind die
am Tage der Ausführung des Auftrages gültigen Preislisten. Allfällige
aus Anlass des Versandes entstehende Import- und Exportkosten sowie alle
sonstigen Gebühren, Kosten und Abgaben gehen stets zu Lasten des
Kunden.
Zahlungen und Verzug
Mangels
schriftlicher anderslautender Vereinbarung sind sämtliche Lieferungen
Zug um Zug gegen Übergabe der Ware zu bezahlen, dies skonto bzw.
abzugsfrei.
Befindet sich der Kunde mit der Begleichung irgendeiner
Schuld aus der gesamten Geschäftsbedingung in Verzug, so ist
Automatenprofi zur Lieferung nur nach vorheriger Bezahlung oder
Sicherstellung des Kaufpreises verpflichtet, dies auch bei anders
lautender Zahlungsvereinbarung.
Gerät der Kunde mit Zahlungen in
Verzug, ist Automatenprofi berechtigt, einen Verzugszinssatz von 8 %
über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verrechnen und ist der Kunde
verpflichtet, alle mit der Eintreibung der Forderungen verbundenen
Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen, Gerichts- und Anwaltskosten zu
tragen.
Darüberhinaus werden bei Zahlungsverzug oder –unfähigkeit sämtliche uns zustehenden Forderungen sofort fällig.
Der Kunde ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Automatenprofi aufzurechnen.
Versand
Der
Versand erfolgt – mangels ausdrücklich anderslautender schriftlicher
Vereinbarung - auf Rechnung des Kunden ab Lager/Werk am Versandort.
Die
Gefahr geht mit der Bereitstellung und Benachrichtigung hievon an den
Kunden auf diesen über, spätestens mit Absendung der Ware.
Die
Lieferung der Ware erfolgt unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher
Versendungsarten (Post, Zustelldienste, eigener Fuhrpark, usw.), für
Automatenprofi anfallende Kosten in diesem Zusammenhang werden an den
Kunden weiterverrechnet.
Eigentumsvorbehalt
Bis
zur vollständigen Bezahlung sämtlicher unserer offenen Forderungen
verbleibt die Ware im Eigentum von Automatenprofi. Im Falle des
exekutiven Zugriffes auf die im Eigentum von Automatenprofi stehenden
Waren und bei Verbringung der Waren auf einen anderen Standort ist der
Kunde verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu
setzen und den zugreifenden Dritten über das Eigentum von Automatenprofi
in Kenntnis zu setzen.
Für alle uns aus einer Verletzung dieser Bestimmung erwachsenden Schäden haftet der Kunde.
Datenschutz & Einwilligung des Kunden
Der
Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden - und erteilt seine
Zustimmung - dass seine personen-, firmen- bzw. vertragsbezogenen Daten
automationsunterstützt gespeichert, erhoben, übermittelt, verarbeitet
und verwendet werden und diese allfälligen Erfüllungsgehilfen zur
Verfügung gestellt werden. Der Kunde erklärt sich weiters einverstanden
von Automatenprofi über allfällige Preisänderungen, Neuheiten und
dergleichen via Telefax, Email oder Post informiert zu werden und
akzeptiert ausdrücklich allfällige Werbezusendungen.
Gewährleistung und Schadenersatz
Gewährleistung
wird nach unserer Wahl durch Nachbesserung, Ersatzlieferung,
Preisminderung oder Wandlung geleistet. Der Kunde verpflichtet sich die
Untersuchung der Ware hinsichtlich Qualität und Quantität in
unmittelbarem Zusammenhang mit der Anlieferung der Ware gemäß § 377 HGB
durchzuführen. Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens
binnen 3 Werktagen ab Kenntnis, unter Bekanntgabe von Art und Umfang
derselben schriftlich anzuzeigen Wird ein Mangel nicht oder nicht
rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Von uns nicht
genehmigte Veränderungen an der Kaufsache, unsachgemäße Lagerung oder
Verarbeitung etc. bewirken den Verlust sämtlicher
Gewährleistungsansprüche.
Gebrauchte Waren sind von jeglicher
Gewährleistung ausgeschlossen. Automatenprofi haftet nicht für
Folgeschäden, mittelbare Schäden, Verluste oder entgangene Gewinne und
haftet überdies nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Einvernehmlich und ausdrücklich wird die Haftung bei
Vorliegen von leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Nimmt der
Käufer die kaufgegenständliche Ware nicht ab, sind wir berechtigt
wahlweise auf Annahme zu bestehen oder 30 % des Kaufpreises als
pauschalierten Schadens- und Aufwandersatz zu verlangen, wobei das Recht
vorbehalten bleibt höhere Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Allgemeines 2
Erfüllungsort
für Lieferungen und Leistungen ist der Sitz von Automatenprofi. Es gilt
ausschließlich österreichisches Recht, die Anwendbarkeit von
UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Parteien vereinbaren
als Gerichtsstand das am Sitz von Automatenprofi sachlich zuständige
Gericht. Die Unwirksamkeit, Nichtigkeit bzw. Aufhebung einzelner
Bestimmungen dieses Vertrages berühren den Bestand des Vertrages nicht.
Die
als unwirksam aufgehobene oder nichtige Bestimmung des Vertrages wird
durch eine den wirtschaftlichen Intentionen am nächsten kommenden
Bestimmung ersetzt werden, und hat die Unwirksamtkeit einzelner
Bestimmungen keinen Einfluß auf die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen.